Wir tragen dazu bei, unterschiedlichste Nutzungsansprüche im physischen Raum aufeinander abzustimmen und damit die erwünschte räumliche, soziale, wirtschaftliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung eines Gebiets voranzutreiben bzw. zu ermöglichen.
Das zentrale Planungsinstrument der Kantone und Regionen ist der Richtplan, in welchem aufgezeigt und festgelegt wird, wie im jeweiligen Gebiet die zahlreichen raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt werden. Wir unterstützen die kantonalen Behörden in der Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Instrumente und sind besorgt um deren Anwendung und Einbezug in regionalen und kommunalen Raumfragen.
In den Ballungsräumen um eine oder mehrere Kernstädte finden sich verflochtene Gemeinden und Siedlungskonzentrationen. Diese Agglomerationen sind Entwicklungsorte, für welche u.a. auf Bundesebene mit Agglomerationsprogrammen eine nachhaltige Raumentwicklung gefördert wird. Wir tragen zur Erreichung dieser Zielsetzung bei, indem wir Gemeinden und Regionen mit Blick auf die Agglomerationsentwicklung beraten und zur Erarbeitung von Agglomerationsprogrammen beitragen.
Die übergeordneten planerischen Vorgaben haben zur Folge, dass in Zukunft die Siedlungsentwicklung nach innen noch mehr als bisher im Vordergrund stehen wird. In der Stadt- und Ortsplanung unterstützen wir Gemeinden und Städte bei der Erarbeitung einer spezifischen Gesamt- bzw. Innenentwicklungsstrategie als Grundlage um die kommunalen Aufgaben möglichst zielgerichtet anzugehen.
Als eine wichtige Grundlage für die formellen Planungen auf Ebene der Gemeinden, Regionen und Kantone erarbeiten wir für die Auftraggeberinnen und Auftraggeber Leitbilder, Rahmenpläne und dergleichen. Diese beinhalten Vorstellungen über den anzustrebenden Zustand eines Lebensraums, zeigen wünschbare Entwicklungen und dienen der Ausrichtung der Planungsarbeiten auf den angestrebten Zustand.
In der behördenverbindlichen Richtplanung setzen wir uns für die mittel- bis langfristige Umsetzung der angestrebten Raumordnung und für eine zweckmässige Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten für Natur-, Landwirtschafts-, Siedlungs- und Erholungsräume ein. Ausgehend von den übergeordneten Festlegungen der Richtplanung erarbeiten wir im Rahmen der Nutzungsplanung deren parzellengenaue, grundeigentümerverbindliche Konkretisierung.
Mit den Instrumenten der Sondernutzungsplanung (z.B. Gestaltungspläne, Überbauungspläne, Quartierpläne, Erschliessungspläne, Baulinienpläne) erarbeiten wir zweckmässige Rahmenbedingungen für spezifische Entwicklungen und Bedürfnisse über die Grundordnung hinaus. Im Vordergrund stehen jeweils eine hohe räumliche Qualität und besonders gute Gestaltung und Einbettung.
In fachthematischer Vertiefung erarbeiten wir selbst oder mit Experten und Expertinnen Planungen (z.B. Verkehrsinfrastrukturen, Schulraumplanungen, Sportstättenplanungen, Standortplanungen für verkehrsintensive Einrichtungen, Landschaftsplanungen) zur Erfüllung von Sachaufgaben des Bundes der Kantone und Regionen oder Städte und Gemeinden, eingebettet in die übergeordneten Zielsetzungen aus Richt- und Nutzungsplanungen.
In unserer Funktion der raumplanerischen Beratung für die öffentliche Hand erstellen wir Gutachten sowohl zu raumplanerischen Fragestellungen als auch zu konkreten Bauprojekten im Rahmen von Baubewilligungsverfahren. Mit den Gutachten unterstützen wir unsere öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeberinnen bei der Durchsetzung ihrer raumplanerischen Ziele und der Förderung einer guten Baukultur.
Raumbeobachtung ist die systematische und laufende Verfolgung räumlicher Entwicklungen. Unsere Raumbeobachtung für das Glattal/ZH und das Limmattal/ZH erfasst die Bautätigkeit sowie das Projektierungs- und Planungsgeschehen in diesen Agglomerationsräumen mittels Plänen, Objektlisten und erläuternden Berichten. Die Erfassung (Auswertung der amtlichen Publikationsorgane sowie eigene Recherchen und Beobachtungen) ist eigen finanziert.
Die Einsatzmöglichkeiten von geografischen Informationssystemen (GIS) sind vielfältig. Mittels räumlicher Analysen werden Geodaten aufgrund ihrer topologischen, geometrischen oder anderen Eigenschaften untersucht und ausgewertet. Von der Erfassung und Verwaltung von Daten bis hin zur komplexen räumlichen Analyse und Visualisierung decken wir ein breites Spektrum an GIS-Dienstleistungen ab.
Wir setzen uns dafür ein, dass raumwirksame Massnahmen eine hohe gestalterische und räumliche Qualität aufweisen, die Interventionen Teil des übergeordneten städtebaulichen Gesamtkontexts werden und umweltrelevante Themen sachgerecht eingebettet werden.
Mit städtebaulichen Studien für private und öffentliche Bauvorhaben zeigen wir aus dem Ort entwickelte künftig mögliche Raum- und Gebäudetypologien auf. Die Studien dienen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Behörden und Beteiligten als Diskussions- und Entscheidungsgrundlagen und helfen bei der Klärung städtebaulicher, verkehrlicher und nutzungsplanerischer Fragestellungen.
Ständig wachsende Nutzungsansprüche und nicht zuletzt die Siedlungsentwicklung nach Innen führen zu einem grossen Druck auf bestehende Freiräume. Der Umgang mit den verbleibenden Flächen und deren künftige Funktion erhält einen immer höheren Stellenwert. Die Entwicklung und Gestaltung des öffentlichen und privaten Freiraums sind uns zentrale Anliegen.
Wir unterstützen die öffentliche Hand und Private bei der Erarbeitung von Lösungen für raumrelevante Fragestellungen einschliesslich angemessener Strategien für deren Umsetzung.
Für die Umnutzung, Verdichtung und Aufwertung von Gebieten sind Projektziele und Lösungsstrategien zu erarbeiten, die eine Vielzahl von Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen. Die Durchführung von Planungsprozessen unter Beteiligung der unterschiedlichen Interessengruppen erlaubt uns, für unsere Auftraggeberinnen und Auftraggeber mehrheitsfähige Lösungen zu erarbeiten.
In einer integralen Betrachtung unterschiedlicher Themenfelder wie Nutzung, Umgang mit dem Bestand, Freiraum, Erschliessung erarbeiten wir arealspezifische Konzepte. Eine fundierte Klärung der Rahmenbedingungen erlaubt uns, unseren Kunden und Kundinnen einen lösungsorientierten Vorgehensvorschlag darzustellen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen und ein geeignetes Planungsverfahren und ggf. –instrument abzugeben.
Um Nutzungs- und Dichtepotenziale quantitativ auszuloten und Risiken eines spezifischen Areals abzuschätzen, erarbeiten wir für öffentliche und private Auftraggeberinnen und Auftraggeber Potenzial- und Nutzungsstudien. Basierend auf den planungs- und baurechtlichen Grundlagen, oft als Vergleich unterschiedlicher Planungsinstrumente, bilden wir pragmatisch-realistische Szenarien für künftige Entwicklungen ab.
Die erfolgreiche Umsetzung von Bauvorhaben ist massgeblich von Entscheidungen im frühesten Projektstadium abhängig. Wir unterstützen unsere Kunden und Kundinnen bei Standortevaluationen, beim Analysieren der Problemstellung und Bedürfnisse, bei der Überprüfung und Klärung der Projektziele, beim Aufzeigen und Bewerten von alternativen Vorgehensweisen und grundsätzlich verschiedenen Lösungsstrategien.
Bei der Klärung der Rahmenbedingungen für ein Bauvorhaben ist die Interpretation der baurechtlichen Situation ein wesentliches Element. Sie zeigt den Anordnungsspielraum für ein Vorhaben und definiert den Rahmen für die Projektierung. Wir unterstützen unsere Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei der Klärung planungs- und baurechtlichen Fragen von der strategischen Planung bis und mit Baueingabe. Zur Klärung konkreter und grundlegender baurechtlicher Fragen gelangt nicht selten das Mittel des Vorentscheids zur Anwendung.
Wir setzen uns ein, für die jeweilige Ausgangslage und spezifische Fragestellung das am besten geeignete Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzverfahren zu wählen und zeichnen verantwortlich für deren Organisation und fachliche Begleitung.
Mit der Testplanung kommt ein prozessorientiertes Verfahren zur Anwendung, mit dem sich Randbedingungen und offene Fragen für komplexe räumliche Aufgaben klären lassen. Zu diesem Zweck werden unterschiedliche Lösungsansätze/-strategien ausgelotet und in einem intensiven Dialog aller Beteiligter beurteilt. Testplanungen liefern wertvolle Erkenntnisse für Grundsatzentscheide, um nachgeschaltete Verfahren vorzubereiten.
Zur Herbeiführung konzeptioneller Entscheide und zur Findung kreativer Lösungen zu allgemeinen Fragestellungen ohne Anspruch auf eine unmittelbare Umsetzbarkeit begleiten wir Ideenwettbewerbe. Sind Rahmenbedingungen und Anforderungen eines Vorhabens weitgehend geklärt und wird eine zeitnahe Umsetzung angestrebt, gelangt ein Projektwettbewerb zur Anwendung.
Für komplexere Fragestellungen, welche eine enge Zusammenarbeit zwischen bearbeitenden Planungsteams und Fachpersonen erfordern, führen wir Studienaufträge durch. Dieses Verfahren erlaubt den direkten Kontakt zwischen den Planenden und dem Beurteilungsgremium während der Bearbeitung und damit eine Präzisierung der Rahmenbedingungen und Lösungsansätze im Dialog während des Verfahrens.
Für ihre Aufgabenerfüllung beziehen Behörden und Gemeinwesen Sachmittel und Leistungen von privaten Anbietern und Anbieterinnen. Mit den Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens (Submissionswesen) wird auf internationaler, eidgenössischer und kantonaler Ebene der Wettbewerb gewährleistet. Wir unterstützen unsere Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei der Durchführung von transparenter Vergabeverfahren im Sinne der gesetzlichen Grundlage.
Zur Vergabe von Realisierungsleistungen aufgrund eines verbindlichen Angebots zu Art, Preis und Qualität bietet sich die Durchführung eines Investorenwettbewerbs an. Beabsichtigt ein Grundeigentümer oder eine Grundeigentümerin nicht selber zu bauen, aber dennoch klare Vorstellungen an die zukünftige Nutzung und Bebauung bestehen, veranstalten wir für unsere Auftraggebenden einen Investorenwettbewerb.